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AM-Tours |
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Wernerstr.103 |
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71636 Ludwigsburg |
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Deutschland 0049... |
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Tel.(0)7141-488495 |
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Fax (0)7141-82992 |
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American
Motorcycle
Tours |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Tourveranstalter ist, sofern
nicht anders angegeben und
dann ausschließlich
Vermittler, die Firma
AM-Tours ( American
Motorcycle Tours
), Wernerstrasse 103, 71636
Ludwigsburg, Tel.
+49 (0) 7141-488495, Fax
+49 (0) 7141-82992, E-Mail:
postmaster@am-tours.com
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1. Anmeldung
/Bestätigung
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Mit Eingang der
Anmeldebestätigung durch den
Teilnehmer erfolgt eine
verbindliche Anmeldung, mit
dieser Sie AM-Tours den
Abschluss eines
Reisevermittlungsvertrag
anbieten, und in dem die
„Tour- und Mietbedingungen“
als Grundlage des mit uns zu
schließenden Tourvertrages
anerkannt werden. Der
Tourvertrag kommt mit der
schriftlichen
Vertragsbestätigung nach
Eingang Ihrer Anzahlung
gemäß Punkt 2 zustande.
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2.
Anzahlung/Zahlungsbedingungen |
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Mit
der Anmeldung wird eine Anzahlung in
Höhe von
Euro 500,- zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung auf den Tourpreis muss ohne
zusätzliche Aufforderung spätestens 90
Tage vor Tourbeginn bei AM-Tours eingehen.
Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen
zu Lasten des Kunden.
AM-Tours behält sich
bei Nichtzahlung vor, Flugtickets und
andere gebuchte Reiseleitungen zu
sperren. Der Anspruch von AM-Tours auf
Zahlung des gesamten Reisepreises bleibt
bestehen. Evtl. anfallende
Fremdleistungen und Gebühren werden in
voller Höhe in Rechnung gestellt.
Motorradvermietung und Individualtouren
Bei reiner Motorradmiete ist der Preis 6
Wochen vor Motorradübernahme fällig. Bei Individualtouren ist eine Anzahlung von
10 % des Reisepreises sofort fällig, der Restpreis 30 Tage vor Reiseantritt.
Fremdgebühren wie Flugtickets sind sofort zahlbar. |
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3.
Leistungen und Preis
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Der Umfang
der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung
des Angebotes, der allgemeinen
Informationen im AM-Tours Prospekt sowie
aus den Angaben der Reisebestätigung. Änderungen in der
Streckenführung bleiben vorbehalten. Je
nach Jahreszeit und Wetterbedingungen
behält sich Am-Tours vor, den Streckenverlauf
und damit auch die Unterkünfte nach
Notwendigkeit zu ändern. |
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Am-Tours muss
sich vorbehalten, bei Preis- und/oder
Wechselkurs-Erhöhungen für
Fremdleistungen den Tourpreis in dem
Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung
pro Person auf den Tourpreis auswirkt.
In diesem Falle hat AM-Tours den Teilnehmer
unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage
vor Tourantritt davon in Kenntnis zu
setzen. |
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Gruppentouren mit dem Motorrad verlangen
von den Teilnehmern mehr an Mitwirkung
als eine übliche Pauschalreise. Auch ist
vieles nicht vorhersehbar und
vorplanbar. Dies macht den Reiz einer
solchen Tour aus. Die Teilnehmer haben
aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in
die Gruppe einzufügen und den
Anweisungen des Tourleiters Folge zu
leisten. Wir behalten wir uns im
Interesse einer reibungslosen
Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von
Anweisungen des Tourleiters oder gar
Gefährdung der übrigen Teilnehmer
einzelne uneinsichtige Teilnehmer von
der Tour auszuschließen und evtl. das
Mietmotorrad sicherzustellen. Es besteht
in diesem Fall kein Anspruch auf
Rückerstattung oder Minderung des Tour-
und Mietpreises. Sämtliche in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten trägt
der uneinsichtige Teilnehmer. |
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4.
Motorradmiete und Sicherheitskaution
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Grundsätzlich werden alle Reservierungen
für Mietmotorräder von AM-Tours nur
vermittelt.
Bei
der Motorradmiete wird zusätzlich eine
Sicherheitskaution bei Übernahme des
Motorrades beim Vermieter fällig. Die
Höhe der Kaution ist je nach
Vermietstation unterschiedlich und wird
im Tour-Infopaket bzw. auf vorherige
Anfrage mitgeteilt. Diese Kaution wird
bei Rückgabe des unbeschädigten
Motorrades zurückerstattet. Die
Mietperiode wird durch die
Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus
wessen Verschulden oder Grund auch
immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit
des Mieters nicht unterbrochen.
Falls das gebuchte
und bestätigte Motorrad, aus welchen
Gründen auch immer, nicht zur Verfügung
steht,
behalten sich
AM-Tours und die Vermietstation
vor, einen gleichwertigen Motorradtyp
zur Verfügung zu stellen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen sowie der Bedingungen des
Vermieters, die für die Miete und das
Führen eines Motorrades am Ort der
Anmietung und das gesamte Fahrgebietes
gültig sind, ist ausschließlich der
Mieter verantwortlich. Der Mieter
verpflichtet sich, das Motorrad
pfleglich zu behandeln und es nur zum
Zwecke zu benutzen, für die es
tatsächlich auch geeignet und
vertraglich bestimmt ist. Fahrten auf
nicht befestigten Straßen
(Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es
sei denn, sie sind vertraglich geregelt. |
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5.
Hotel und Unterbringung |
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Die
vorgesehenen Gasthöfe / Hotels / Motels
sind alle landestypisch und verfügen
über entsprechend guten Standard. |
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6.
Visa- und Impfbestimmungen
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Für unsere
Touren bestehen derzeit keinerlei Visa-
oder Impfvorschriften. Beachten Sie
bitte unser Tour-Infopaket, in dem
etwaige zwischenzeitliche Änderungen
aufgeführt sind. |
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7.
Rücktritt und Erstattung |
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Für alle
mehr als (gerechnet ab dem Zugang der
schriftlichen Rücktrittserklärung) 60
Tage vor der Abfahrt erhaltenen
Buchungsabsagen ist pro Person eine
Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung
zu bezahlen. Für weniger als 60 Tage vor
Tourbeginn eingegangene Buchungsabsagen
werden folgende Stornierungsgebühren
verrechnet:
59 bis 41 Tage 30 % des Tourenpreises
(mindestens die Anzahlung), 40 bis 31
Tage 50% des Tourenpreises (mindestens
die Anzahlung), innerhalb 30 Tagen 100%
des Tourenpreises.
Sollte es
Ihnen gelingen, den durch Rücktritt
freiwerdenden Platz anderweitig zu
besetzen, berechnen wir Ihnen lediglich
eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,-
pro Person.
Bei Motorradtransporten wird bei einem
Reiserücktritt 14 Tage oder weniger zum
Verladetag eine Stornogebühr von Euro
500.- fällig. Nach Verladen und Abflug
der volle Reisepreis plus eventuell
erhöhte Rücktransportkosten besonders
bei Gabelflügen.
Für vermittelte Fremdleistungen gelten
die Zahlungsbedingungen und
Stornierungsbedingungen der Anbieter,
sofern Am-Tours keine abweichende Regelung
vorgibt. Dies gilt für alle Angebote von
Dritten, wie Sie aus deren
Ausschreibungen hervorgeht. Am-Tours
kann von vermittelten bzw. selbst
veranstalteten Reisen zurücktreten, wenn die
Mindesteilnehmerzahl einer entsprechend
ausgeschriebenen Reise nicht zustande
kommt, aufgrund höhere Gewalt,
die Preise seitens der Vertragspartner
um mehr als 20% erhöht werden. In diesen
Fällen wird ein Ersatzangebot erstellt
oder der volle Reisepreis bei
Nichtzusage des ersten Angebotes
erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht
nicht.
Dem Kunden bleibt es unbenommen
nachzuweisen, dass kein oder ein geringer
Schaden entstanden ist.
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8.
Tourabsage |
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Fall
AM-Tours vor Antritt einer Tour diese aus Gründen
absagen müssen, die außerhalb unserer
Einwirkung liegen (z.B.höhere Gewalt,
Streiks, Katastrophen, Kriege etc.),
erfolgt die volle Rückerstattung der vom
Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Bei weniger
als 6 Teilnehmern, die eine Tour gebucht
haben, kann AM-Tours diese Tour bis zu zwei
Wochen vor Tourbeginn absagen. In diesem
Fall werden die Teilnehmer unverzüglich
davon unterrichtet und die bereits
bezahlten Beträge zurückerstattet.
Weitere Ansprüche bestehen nicht. |
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9.
Haftung |
AM-Tours
haftet für ein Verschulden nur
im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns. Sämtliche
Schadensmeldungen müssen spätestens 28
Tage nach Rückkehr schriftlich bei uns
eingehen. Sofern AM-Tours nur als Vermittler
auftritt, kann eine Haftung per
Gesetzausscheiden bzw. stark
eingeschränkt sein. AM-Tours schließt jede
Haftung für Schäden und/oder
Minderleistungen aus, die durch andere
verursacht
werden. Änderungen der Fahrrouten bzw.
Unterbringungen in Quartieren gleicher
oder ähnlicher Kategorien aufgrund nicht
beeinflussbarer Umstände ergeben kein
Ersatzanspruch.
Die Haftung
von AM-Tours ist ausgeschlossen soweit auf
Grund von gesetzlichen Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzusehen sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist. In jedem Fall,
gleich aus welchem Grund, ist die
Haftung von AM-Tours als Reisevermittler auf
die Höhe des bezahlten Tourpreises
beschränkt. Eine Haftung für Verspätung
ist ausgeschlossen.
Schäden am Gepäck oder am Frachtgut sind
vor Ort unverzüglich mittels
Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Eine
Haftung für Verspätungsschäden (egal
welcher Art) ist ausgeschlossen, sofern
internationale Bestimmungen (IATA) dies
zulassen. Bitte beachten Sie, dass
Fluggesellschaften nicht verpflichtet
sind, Anschlussmaschinen abzuwarten. Für
die Einhaltung der Visa-, Zoll - und
Impfbestimmungen und die Gültigkeit
Ihrer Ausweispapiere sowie des
geforderten Führerschein sind Sie selbst
verantwortlich . Die Angaben von
Öffnungszeiten für die Cargoabteilung
und Zollbehörden sind grundsätzlich
unverbindlich.
Sie haben AM-Tours alle erforderlichen
Dokumente, Papiere und Informationen
rechtzeitig beizubringen, die zur
ordnungsgemäßen Durchführung der
Beförderungsleistungen und zur Erfüllung
von Zoll- und Einfuhrvorschriften
erforderlich sind. Sie haften für
Schäden oder Verzögerungen, die aus der
Unvollständigkeit der Papiere oder aus
unrichtigen Angaben entstehen. Sie
haften auch dann, wenn AM-Tours im Auftrag
und nach Ihren Angaben die Reise bzw.
Zollunterlagen ausfüllt. AM-Tourshaftet
nicht für Schäden aufgrund von
Druckfehler in Katalogen und Preislisten
sowie Übertragungsfehler.
Darüber hinaus haftet AM-Tours nicht,
insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder
Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise
und Streckenwahl selbst verantwortlich
und haftbar, auch dann, wenn er dem
Tourleiter folgt.
Jeder
Teilnehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass Inhaber,
Organisatoren und Vertreter von AM-Tours
nicht für seine persönliche Sicherheit
verantwortlich sind und weder einzeln
noch gemeinsam für Vorfälle in
Verbindung mit der Durchführung oder
seiner Teilnahme an der Tour haften, die
zu Verletzung, Tod oder Schaden an
seinem Eigentum, seiner Familie, seinen
Erben oder Rechtsnachfolgern führen. |
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10.
Einhaltung von Vorschriften |
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Für die
Einhaltung der jeweiligen
Straßenverkehrsordnung ist der
Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder
Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und
haftet im Rahmen der gesetzlichen
Haftpflicht für Schäden, die er
Mitreisenden oder anderen
Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt
auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem
Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat
seine Fahrweise dem Grundsatz eigener
Sicherheit anzupassen. |
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11.
Reklamationen |
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Sollten Sie
trotz größter Sorgfalt, die wir für die
Planung und Durchführung jeder einzelnen
Tour aufwenden, dennoch einmal Grund zu
einer Reklamation haben, bitten wir Sie,
uns dies unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem
Tourleiter oder bei uns tun. Darüber
hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen
uns innerhalb von einem Monat nach
Beendigung der Tour geltend zu machen.
Nach diesem Termin können Sie Ansprüche
nur dann noch geltend machen, wenn Sie
schuldlos am Einhalten dieser Frist
verhindert waren. |
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12.
Bild-, Film- und Videoaufzeichnungen |
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Die auf
unseren Touren von AM-Tours oder deren
Vertretern angefertigten Fotos, Dias,
Videos etc. sind urheberrechtliches Eigentum
von AM-Tours. Für Werbezwecke ist
AM-Tours berechtigt, dieses
Foto- und Bildmaterial zu verwenden,
auch wenn der Teilnehmer darauf zu
erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für
AM-Tours gegenüber dem Teilnehmer entstehen. |
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13.
Versicherungen |
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AM-Tours
empfiehlt den Abschluss einer
Reiseversicherung für
Reiserücktrittskosten, Reisegepäck,
Unfall, Krankheit und Haftpflicht. |
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14.
Sonstiges |
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Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Tour- und Mietbedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind
nicht berechtigt, Zusicherungen zu
geben, insbesondere wenn sie von den
Tour- und Mietbedingungen abweichen.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen
ausdrücklich der Schriftform und
schriftlichen Bestätigung durch AM-Tours.
Gerichtsstand ist Ludwigsburg |
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Zusätzlich geltende
Sonderregelungen zu
unseren AGB`s |
Motorradtransporte
Grundsätzlich sind Sie für
die Zollabfertigung der Einfuhr- und Versicherungsbestimmungen (dies gilt
besonders für die Fahrzeug
-Haftpflichtversicherung) des jeweiligen
Landes sowie für die Transport- und
Gepäckbestimmungen verantwortlich.
Für den Ordnungs- und sachgerechten
Transport ist ausschließlich die
befördernde Fluggesellschaft
verantwortlich . Informationen von
AM-Tours
über Einreise -, Zoll und
Impfbestimmungen sowie über
Abfertigungszeiten sind grundsätzlich
unverbindlich .
Für Schäden, die durch
Beförderungshindernisse entstehen,
können AM-Tours gegenüber nicht geltend
gemacht werden.
Weder AM-Tours noch die Airline können
für Auslieferungsverzögerungen, die
durch Abfertigungszeiten der Behörden
und Agenten entstehen, haftbar gemacht
werden .
Der Transport des Motorrades erfolgt
mit der Cargo, also nicht unbedingt im
gleichen Flugzeug, mit dem der Fahrer
fliegt. Der Rücktransport erfolgt immer
auf "stand by” Basis. Eine erneute
Anreise zur Abholung des Motorrades am
Heimat-/Zielflughafen kann notwendig
werden. Der Motorradtransport erfolgt
aufgrund der Maße bei der Anlieferung,
sollten diese bei dem Rücktransport
größer sein, ist ein Mehrpreis zu
entrichten. Gepäck am Motorrad wird
grundsätzlich auf eigenes Risiko
transportiert. Für den Verlust oder
Diebstahl von Gegenständen oder aus den
Gepäckstücken haften weder AM-Tours noch das
befördernde Unternehmen. Für den
Diebstahl des Motorrades oder dessen
Teile übernimmt AM-Tours keine Haftung. Die Abgabe des Motorrades erfolgt mit
leerem Tank und abgeklemmter Batterie,
dieses muss zu 100% eingehalten werden
bei Hin- und Rückflug.
Geführte und ungeführte
Motorradreisen:
Der Vermittler/Vermieter kann
jederzeit von der Reise zurücktreten ,
wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht
erreicht ist, die Witterungseinflüsse
oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
die Durchführung der Reise unmöglich
machen. Die Reise kann abgebrochen werden,
wenn der Reiseleiter/Tourguide während
der Reise durch Verletzung oder
Erkrankung ausfällt:
Witterungsverhältnisse - sonstige
Ereignisse, die Durchführungen der Reise
unmöglich machen oder eine Gefährdung
von Leib und Seele für einzelne
Teilnehmer darstellen . - aufgrund
Höherer Gewalt. Die Entscheidung über Rücktritt und
Abbruch obliegt ausschließlich beim
Veranstalter der Reise.
Erstattungsansprüche über den Reisepreis
hinaus bei Absage vor Reiseantritt oder
Erstattung der nach Abbruch nicht
erbrachter Leistung bestehen nicht. Grundsätzlich werden Reservierungen
für geführte Touren und ungeführte
Motorradreisen vom AM-Tours nur
vermittelt.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG bei
MOTORRADREISEN/MOTORRADMIETEN
Mit der Anmeldung zur Reise
stimmt der Kunde folgender Erklärung
ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des
Motorradfahrens insbesondere abseits von
befestigten Straßen voll bewusst.
Die Teilnahme an der Motorradreise
erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin
mir bewusst, dass weder der Veranstalter
noch seine Erfüllungsgehilfen für
Personen -, Sach- und Vermögensschäden
jeglicher Art haftbar gemacht werden
können. Es ist mir bekannt, dass der
Veranstalter auch nicht für das
Fehlverhalten einzelner
Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich,
die geltenden Verkehrsregeln zu
beachten, die allgemeinen Regeln der
Gruppenreise einzuhalten und weder
Mensch noch Natur durch mein Verhalten
oder die Beschaffenheit meines
Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin den
Anforderungen, die die von mir gebuchten
Reise an meine Fähigkeiten stellt, in
alle Belangen gewachsen und verfüge über
einen gültigen Führerschein . Für das
Tragen ausreichender Schutzkleidung bin
ich selbst verantwortlich.
Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen
von AM-Tours voll an.
Transport, Besitz oder Konsum von
Drogen und Waffen auf und zu unseren
gebuchten Reisen ist strikt verboten.
Auch das Führen von eigenen oder
gemieteten Fahrzeugen unter
Alkoholeinfluss ist verboten. Bei
Zuwiderhandlungen wird der oder die
Reiseteilnehmer von der Reise
ausgeschlossen oder bei Vermietfahrzeuge
der Vertrag sofort gekündigt. Für Sach-
und Personenschäden oder Kosten, die dem
Reiseveranstalter oder Vermieter
entstehen, haftet der Kunde. Eine
Erstattung des Reise oder Mietpreises
ist nicht möglich .
Für Kosten für das Abschleppen oder die
Rückführung des Motorrades, Umbuchungen
oder Mehrkosten des Flugtickets haftet
der Kunde .
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