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AM-Tours |
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Wilhelm Blos Str. 74 |
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71636 Ludwigsburg |
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Deutschland 0049... |
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Tel.(0)7141-488495 |
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Fax (0)7141-82992 |
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| American
Motorcycle
Tours |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Tourveranstalter ist, die Firma AM-Tours ( American Motorcycle
Tours ), Wilhem Blos Str. 74, 71636 Ludwigsburg, Tel. 07141-488495,
Fax 07141-82992, E-Mail: postmaster@am-tours.com
American Motorcycle Tours tritt für folgende Leistungen als reiner
Vermittler auf:
1. Mietmotorräder / Mietwägen
2. Personen - Frachtflüge
3. Motorradtransporte Bahn, Schiff, Flug
4. Hotels und Übernachtungsunterkünfte
5. Versicherungen
Hier gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des einzelnen
Leitungsträgers bzw. Veranstalters, die wir Ihnen auf Anfrage gerne
zusenden.
Für die Leistungen 1 - 4 werden keine Reisepreissicherungsscheine
ausgehändigt, da diese Leistungen nicht versicherungsfähig sind. Es
werden nur dann Sicherungsscheine ausgehändigt, wenn zu der
gebuchten Leistung eine zweite touristische Leistung gebucht wird (
z.B. Flug ). In diesem Zusammenhang verweisen wir ganz ausdrücklich
auf den Punkt 12 Mitwirkungspflicht bei auftretenden
Leistungsstörungen hin. Soweit der Kunde es unterläßt Mängel bereits
während der Reise bei uns anzuzeigen, ist ein Anspruch auf
Reisepreisminderung in jedem Fall ausgeschlossen.
Für Reisen bei denen American Motorcycle Tours als Veranstalter
auftritt, werden ergänzend zum Reisevertrags gesetz BGB § 651
folgende Bedingungen vereinbart:
1. Anmeldung /Bestätigung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich ( auch per Fax oder E-Mail ) erfolgen.
Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des
Reiseveranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Reiseveranstalter 10 Tage an
sein neues Angebot gebunden.
2. Anzahlung/Zahlungsbedingungen für geführte und
Individualtouren
Nach Vertragsabschluss ( Zugang der Reisebestätigung ) ist eine
Anzahlung in Höhe von 10% jedoch maximal 260 € des Reisepreises
sofort zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Ausnahme sind
Reisen bei denen sich der Veranstalter die Durchführung bei
Nichterreichen der Teilnehmerzahl vorbehält, hier gilt die Anweisung
der Restzahlung zum Zeitpunkt der Durchführungsklarheit. Mit der
Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein, der die
geforderte Reisepreisabsicherung nach § 651 k BGB dokumentiert.
Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
Motorradvermietung: Bei reiner Motorradmiete ist der Preis 6 Wochen
vor Motorradübernahme fällig. Fremdgebühren wie Flugtickets sind
sofort zu zahlen.
3. Leistungen und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen
Informationen im AM-Tours Prospekt sowie aus den Angaben der
Reisebestätigung. Änderungen in der Streckenführung bleiben
vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich
Am-Tours vor, den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte
nach Notwendigkeit zu ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu
beeinträchtigen. Gruppentouren mit dem Motorrad verlangen von den
Teilnehmern mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Auch
ist vieles nicht vorhersehbar und vorplanbar. Dies macht den Reiz
einer solchen Tour aus. Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht
zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des
Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten wir uns im Interesse
einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von
Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen
Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour
auszuschließen und evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Es
besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung oder
Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Teilnehmer.
Die Teilnehmer werden vor Tourstart belehrt und zu den Tagesetappen
eingewiesen.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Grundsätzlich werden alle Reservierungen für Mietmotorräder von
AM-Tours nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine
Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades beim Vermieter
fällig. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermietstation
unterschiedlich und wird im Tour-Infopaket bzw. auf vorherige
Anfrage mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des
unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird
durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden
oder Grund auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters
nicht unterbrochen. Falls das gebuchte und bestätigte Motorrad, aus
welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung steht, behalten sich
AM-Tours und die Vermietstation vor, einen gleichwertigen
Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen sowie der Bedingungen des Vermieters, die
für die Miete und das Führen eines Motorrades am Ort der Anmietung
und das gesamte Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der
Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad
pfleglich zu behandeln und es nur zum Zwecke zu benutzen, für die es
tatsächlich auch geeignet und vertraglich bestimmt ist. Fahrten auf
nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es
sei denn, sie sind vertraglich geregelt.
5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Gasthöfe / Hotels / Motels sind alle landestypisch
und verfügen über entsprechend guten Standard.
6. Visa- und Impfbestimmungen
Am-Tours unterrichtet die Tourteilnehmer über Pass-,Visa- und
Gesundheitsvorschriften im Tour- Infopaket. Für die Einhaltung der
für die Durchführung der Reise geltenden Pass-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst
verantwortlich.
7. Rücktritt und Erstattung
Für alle mehr als (gerechnet ab dem Zugang der Rücktrittserklärung)
60 Tage vor der Abfahrt erhaltenen Buchungsabsagen ist pro Person
eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung zu bezahlen. Für
weniger als 60 Tage vor Tourbeginn eingegangene Buchungsabsagen
werden folgende Stornierungsgebühren verrechnet: 41 bis 30 Tage 30 %
des Tourenpreises (mindestens die Anzahlung), 29 bis 15 Tage 50% des
Tourenpreises (mindestens die Anzahlung), innerhalb 14 bis 7 Tage 75
% und innerhalb 6 bis 0 Tage 100% des Tourenpreises. Sollte es Ihnen
gelingen, den durch Rücktritt freiwerdenden Platz anderweitig zu
besetzen, berechnen wir Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
Euro 30,- pro Person. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die
Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen der Anbieter, sofern
Am-Tours keine abweichende Regelung vorgibt. Dies gilt für alle
Angebote von Dritten, wie Sie aus deren Ausschreibungen hervorgeht.
Am-Tours kann von vermittelten bzw. selbst veranstalteten Reisen
zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl einer entsprechend
ausgeschriebenen Reise nicht zustande kommt, aufgrund höhere Gewalt.
In diesen Fällen wird ein Ersatzangebot erstellt oder der volle
Reisepreis bei Nichtzusage des ersten Angebotes erstattet. Ein
weiterer Anspruch besteht nicht. Dem Kunden bleibt es unbenommen
nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
8. Tourabsage
Fall AM-Tours vor Antritt einer Tour diese aus Gründen absagen
müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (z.B. höhere Gewalt,
Streiks, Katastrophen, Kriege etc.), erfolgt die volle
Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Bei
weniger als 6 Teilnehmern, die eine Tour gebucht haben, kann
AM-Tours diese Tour bis zu zwei Wochen vor Tourbeginn absagen. In
diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet
und die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.
9. Haftung
AM-Tours haftet für ein Verschulden nur im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Sämtliche
Schadensmeldungen müssen spätestens 30 Tage nach Rückkehr bei uns
eingehen. Sofern AM-Tours nur als Vermittler auftritt, kann eine
Haftung per Gesetzausscheiden bzw. stark eingeschränkt sein.
AM-Tours schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen
aus, die durch andere verursacht werden. Änderungen der Fahrrouten
bzw. Unterbringungen in Quartieren gleicher oder ähnlicher
Kategorien aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände ergeben kein
Ersatzanspruch.
Schäden am Gepäck oder am Frachtgut sind vor Ort unverzüglich
mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Eine Haftung für Verspätungsschäden (egal welcher Art) ist
ausgeschlossen, sofern internationale Bestimmungen (IATA) dies
zulassen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften nicht
verpflichtet sind, Anschlussmaschinen abzuwarten. Für die Einhaltung
der Visa-, Zoll - und Impfbestimmungen und die Gültigkeit Ihrer
Ausweispapiere sowie des geforderten Führerschein sind Sie selbst
verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die
Cargoabteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich.
Sie haben AM-Tours alle erforderlichen Dokumente, Papiere und
Informationen rechtzeitig beizubringen, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Beförderungsleistungen und zur Erfüllung von Zoll-
und Einfuhrvorschriften erforderlich sind. Sie haften für Schäden
oder Verzögerungen, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder
aus unrichtigen Angaben entstehen. Sie haften auch dann, wenn
AM-Tours im Auftrag und nach Ihren Angaben die Reise bzw.
Zollunterlagen ausfüllt. AM-Tourshaftet nicht für Schäden aufgrund
von Druckfehler in Katalogen und Preislisten sowie
Übertragungsfehler. Darüber hinaus haftet AM-Tours nicht,
insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für
seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar,
auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber,
Organisatoren und Vertreter von AM-Tours nicht für seine persönliche
Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für
Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an
der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem
Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern
führen.
10. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der
Teilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der
Reiseteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine
Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der
anderen Tourteilnehmer anzupassen.
11. Reklamationen
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und
Durchführung jeder einzelnen Tour aufwenden, dennoch einmal Grund zu
einer Reklamation haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich
mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Tourleiter oder bei uns tun.
Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von
einem Monat nach Beendigung der Tour geltend zu machen. Nach diesem
Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie
schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem
Reiseveranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur
Abhilfe einzuräumen. Wir können auch durch Erbringung einer
gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Können Reiseleitung
oder Leistungsträger keine Abhilfe schaffen, müssen uns die
Beanstandungen unverzüglich mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf
Minderung nicht gegeben. Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren
in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem
Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche
schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
13. Bild-, Film- und Videoaufzeichnungen
Die auf unseren Touren von AM-Tours oder deren Vertretern
angefertigten Fotos, Dias, Videos etc. sind urheberrechtliches
Eigentum von AM-Tours. Für Werbezwecke ist AM-Tours berechtigt,
dieses Foto- und Bildmaterial zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer
darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für AM-Tours
gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
14. Versicherungen
AM-Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für
Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und
Haftpflicht.
15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und
Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen
zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben,
insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen abweichen.
Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam, anderweitige, die
über die AGB und die Tourpakete hinausgehen bedürfen ausdrücklich
der Schriftform und der Bestätigung durch AM-Tours.
Gerichtsstand ist der Sitz von AM-Tours. Alle auf Personen bezogene
Daten, die AM-Tours zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Geführte und ungeführte Motorradreisen:
Der Vermittler/Vermieter kann jederzeit von der Reise zurücktreten ,
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die
Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die
Durchführung der Reise unmöglich machen. Die Reise kann abgebrochen
werden, wenn der Reiseleiter/Tourguide während der Reise durch
Verletzung oder Erkrankung ausfällt: Witterungsverhältnisse -
sonstige Ereignisse, die Durchführungen der Reise unmöglich machen
oder eine Gefährdung von Leib und Seele für einzelne Teilnehmer
darstellen . - aufgrund Höherer Gewalt. Die Entscheidung über
Rücktritt und Abbruch obliegt ausschließlich beim Veranstalter der
Reise.
Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus bei Absage vor
Reiseantritt oder Erstattung der nach Abbruch nicht erbrachter
Leistung bestehen nicht. Grundsätzlich werden Reservierungen für
geführte Touren und ungeführte Motorradreisen vom AM-Tours nur
vermittelt.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG bei MOTORRADREISEN/MOTORRADMIETEN
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung
ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere
abseits von befestigten Straßen voll bewusst.
Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko.
Ich bin mir bewusst, dass weder der Veranstalter noch seine
Erfüllungsgehilfen für Personen -, Sach- und Vermögensschäden
jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt,
dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten einzelner
Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden
Verkehrsregeln zu beachten, die allgemeinen Regeln der Gruppenreise
einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder
die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin den
Anforderungen, die die von mir gebuchten Reise an meine Fähigkeiten
stellt, in alle Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen
Führerschein . Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich
selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von
AM-Tours voll an.
Transport, Besitz oder Konsum von Drogen und Waffen auf und zu
unseren gebuchten Reisen ist strikt verboten.
Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter
Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der oder
die Reiseteilnehmer von der Reise ausgeschlossen oder bei
Vermietfahrzeuge der Vertrag sofort gekündigt. Für Sach- und
Personenschäden oder Kosten, die dem Reiseveranstalter oder
Vermieter entstehen, haftet der Kunde. Eine Erstattung des Reise
oder Mietpreises ist nicht möglich .
Für Kosten für das Abschleppen oder die Rückführung des Motorrades,
Umbuchungen oder Mehrkosten des Flugtickets haftet der Kunde .
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