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AM-Tours
Wilhelm Blos Str. 74
71636 Ludwigsburg
Deutschland 0049...
Tel.(0)7141-488495
Fax (0)7141-82992

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 American  Motorcycle  Tours

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
Tourveranstalter ist, die Firma AM-Tours ( American Motorcycle Tours ), Wilhem Blos Str. 74, 71636 Ludwigsburg, Tel. 07141-488495, Fax 07141-82992, E-Mail: postmaster@am-tours.com

American Motorcycle Tours tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf:
1. Mietmotorräder / Mietwägen
2. Personen - Frachtflüge
3. Motorradtransporte Bahn, Schiff, Flug
4. Hotels und Übernachtungsunterkünfte
5. Versicherungen

Hier gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des einzelnen Leitungsträgers bzw. Veranstalters, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.
Für die Leistungen 1 - 4 werden keine Reisepreissicherungsscheine ausgehändigt, da diese Leistungen nicht versicherungsfähig sind. Es werden nur dann Sicherungsscheine ausgehändigt, wenn zu der gebuchten Leistung eine zweite touristische Leistung gebucht wird ( z.B. Flug ). In diesem Zusammenhang verweisen wir ganz ausdrücklich auf den Punkt 12 Mitwirkungspflicht bei auftretenden Leistungsstörungen hin. Soweit der Kunde es unterläßt Mängel bereits während der Reise bei uns anzuzeigen, ist ein Anspruch auf Reisepreisminderung in jedem Fall ausgeschlossen.
Für Reisen bei denen American Motorcycle Tours als Veranstalter auftritt, werden ergänzend zum Reisevertrags gesetz BGB § 651 folgende Bedingungen vereinbart:


1. Anmeldung /Bestätigung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich ( auch per Fax oder E-Mail ) erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Reiseveranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Reiseveranstalter 10 Tage an sein neues Angebot gebunden.

2. Anzahlung/Zahlungsbedingungen für geführte und Individualtouren
Nach Vertragsabschluss ( Zugang der Reisebestätigung ) ist eine Anzahlung in Höhe von 10% jedoch maximal 260 € des Reisepreises sofort zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Ausnahme sind Reisen bei denen sich der Veranstalter die Durchführung bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl vorbehält, hier gilt die Anweisung der Restzahlung zum Zeitpunkt der Durchführungsklarheit. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein, der die geforderte Reisepreisabsicherung nach § 651 k BGB dokumentiert. Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.
Motorradvermietung: Bei reiner Motorradmiete ist der Preis 6 Wochen vor Motorradübernahme fällig. Fremdgebühren wie Flugtickets sind sofort zu zahlen.

3. Leistungen und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen im AM-Tours Prospekt sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich Am-Tours vor, den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu beeinträchtigen. Gruppentouren mit dem Motorrad verlangen von den Teilnehmern mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Auch ist vieles nicht vorhersehbar und vorplanbar. Dies macht den Reiz einer solchen Tour aus. Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten wir uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour auszuschließen und evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor Tourstart belehrt und zu den Tagesetappen eingewiesen.

4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Grundsätzlich werden alle Reservierungen für Mietmotorräder von AM-Tours nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades beim Vermieter fällig. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermietstation unterschiedlich und wird im Tour-Infopaket bzw. auf vorherige Anfrage mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Falls das gebuchte und bestätigte Motorrad, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung steht, behalten sich AM-Tours und die Vermietstation vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Bedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Führen eines Motorrades am Ort der Anmietung und das gesamte Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad pfleglich zu behandeln und es nur zum Zwecke zu benutzen, für die es tatsächlich auch geeignet und vertraglich bestimmt ist. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind vertraglich geregelt.

5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Gasthöfe / Hotels / Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechend guten Standard.

6. Visa- und Impfbestimmungen
Am-Tours unterrichtet die Tourteilnehmer über Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften im Tour- Infopaket. Für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise geltenden Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

7. Rücktritt und Erstattung
Für alle mehr als (gerechnet ab dem Zugang der Rücktrittserklärung) 60 Tage vor der Abfahrt erhaltenen Buchungsabsagen ist pro Person eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung zu bezahlen. Für weniger als 60 Tage vor Tourbeginn eingegangene Buchungsabsagen werden folgende Stornierungsgebühren verrechnet: 41 bis 30 Tage 30 % des Tourenpreises (mindestens die Anzahlung), 29 bis 15 Tage 50% des Tourenpreises (mindestens die Anzahlung), innerhalb 14 bis 7 Tage 75 % und innerhalb 6 bis 0 Tage 100% des Tourenpreises. Sollte es Ihnen gelingen, den durch Rücktritt freiwerdenden Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- pro Person. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen der Anbieter, sofern Am-Tours keine abweichende Regelung vorgibt. Dies gilt für alle Angebote von Dritten, wie Sie aus deren Ausschreibungen hervorgeht. Am-Tours kann von vermittelten bzw. selbst veranstalteten Reisen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl einer entsprechend ausgeschriebenen Reise nicht zustande kommt, aufgrund höhere Gewalt. In diesen Fällen wird ein Ersatzangebot erstellt oder der volle Reisepreis bei Nichtzusage des ersten Angebotes erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

8. Tourabsage
Fall AM-Tours vor Antritt einer Tour diese aus Gründen absagen müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege etc.), erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Bei weniger als 6 Teilnehmern, die eine Tour gebucht haben, kann AM-Tours diese Tour bis zu zwei Wochen vor Tourbeginn absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet und die bereits bezahlten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9. Haftung
AM-Tours haftet für ein Verschulden nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Sämtliche Schadensmeldungen müssen spätestens 30 Tage nach Rückkehr bei uns eingehen. Sofern AM-Tours nur als Vermittler auftritt, kann eine Haftung per Gesetzausscheiden bzw. stark eingeschränkt sein. AM-Tours schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch andere verursacht werden. Änderungen der Fahrrouten bzw. Unterbringungen in Quartieren gleicher oder ähnlicher Kategorien aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände ergeben kein Ersatzanspruch.
Schäden am Gepäck oder am Frachtgut sind vor Ort unverzüglich mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Eine Haftung für Verspätungsschäden (egal welcher Art) ist ausgeschlossen, sofern internationale Bestimmungen (IATA) dies zulassen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlussmaschinen abzuwarten. Für die Einhaltung der Visa-, Zoll - und Impfbestimmungen und die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere sowie des geforderten Führerschein sind Sie selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargoabteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich. Sie haben AM-Tours alle erforderlichen Dokumente, Papiere und Informationen rechtzeitig beizubringen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beförderungsleistungen und zur Erfüllung von Zoll- und Einfuhrvorschriften erforderlich sind. Sie haften für Schäden oder Verzögerungen, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben entstehen. Sie haften auch dann, wenn AM-Tours im Auftrag und nach Ihren Angaben die Reise bzw. Zollunterlagen ausfüllt. AM-Tourshaftet nicht für Schäden aufgrund von Druckfehler in Katalogen und Preislisten sowie Übertragungsfehler. Darüber hinaus haftet AM-Tours nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von AM-Tours nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

10. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilnehmer anzupassen.

11. Reklamationen
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung jeder einzelnen Tour aufwenden, dennoch einmal Grund zu einer Reklamation haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Tourleiter oder bei uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Tour geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Können Reiseleitung oder Leistungsträger keine Abhilfe schaffen, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung nicht gegeben. Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13. Bild-, Film- und Videoaufzeichnungen
Die auf unseren Touren von AM-Tours oder deren Vertretern angefertigten Fotos, Dias, Videos etc. sind urheberrechtliches Eigentum von AM-Tours. Für Werbezwecke ist AM-Tours berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für AM-Tours gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

14. Versicherungen
AM-Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam, anderweitige, die über die AGB und die Tourpakete hinausgehen bedürfen ausdrücklich der Schriftform und der Bestätigung durch AM-Tours.
Gerichtsstand ist der Sitz von AM-Tours. Alle auf Personen bezogene Daten, die AM-Tours zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Geführte und ungeführte Motorradreisen:
Der Vermittler/Vermieter kann jederzeit von der Reise zurücktreten , wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung der Reise unmöglich machen. Die Reise kann abgebrochen werden, wenn der Reiseleiter/Tourguide während der Reise durch Verletzung oder Erkrankung ausfällt: Witterungsverhältnisse - sonstige Ereignisse, die Durchführungen der Reise unmöglich machen oder eine Gefährdung von Leib und Seele für einzelne Teilnehmer darstellen . - aufgrund Höherer Gewalt. Die Entscheidung über Rücktritt und Abbruch obliegt ausschließlich beim Veranstalter der Reise.
Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus bei Absage vor Reiseantritt oder Erstattung der nach Abbruch nicht erbrachter Leistung bestehen nicht. Grundsätzlich werden Reservierungen für geführte Touren und ungeführte Motorradreisen vom AM-Tours nur vermittelt.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG bei MOTORRADREISEN/MOTORRADMIETEN
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst.
Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass weder der Veranstalter noch seine Erfüllungsgehilfen für Personen -, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten einzelner Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die allgemeinen Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin den Anforderungen, die die von mir gebuchten Reise an meine Fähigkeiten stellt, in alle Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen Führerschein . Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von AM-Tours voll an.
Transport, Besitz oder Konsum von Drogen und Waffen auf und zu unseren gebuchten Reisen ist strikt verboten.
Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der oder die Reiseteilnehmer von der Reise ausgeschlossen oder bei Vermietfahrzeuge der Vertrag sofort gekündigt. Für Sach- und Personenschäden oder Kosten, die dem Reiseveranstalter oder Vermieter entstehen, haftet der Kunde. Eine Erstattung des Reise oder Mietpreises ist nicht möglich .
Für Kosten für das Abschleppen oder die Rückführung des Motorrades, Umbuchungen oder Mehrkosten des Flugtickets haftet der Kunde .